FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen!

Sie können uns aber auch gerne persönlich kontaktieren, wir beraten Sie gerne!

Wenn Sie z.B. wissen möchten, ob es sich lohnt den Nachbarn zu verklagen, weil dieser nachts gerne (und häufig) in seiner Garage Raketen testet/Partys feiert….

Die Kosten für eine anwaltliche Beratung richten sich nach dem RVG. Sie können zwischen 10,00 EUR und max. 190,00 EUR zzgl. MwSt. liegen.

Dabei richtet sich die Höhe nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit. Meist wird eine „Mittelgebühr“ angesetzt, also ca. 75,00 bis 135,00 EUR.

Für eine Beratung beim obigen Problem würde ich ungefähr 50,00 EUR zzgl. MwSt. berechnen.

Sollten ich Sie in derselben Angelegenheit auch gerichtlich oder außergerichtlich vertreten, entfallen die Gebühren für die Erstberatung vollständig.

Bei einer Scheidung sind viele Fragen zu klären. Dazu gehören beispielsweise:

  • Umgangs-, Sorge- und Aufenthaltsrecht der Kinder
  • Wer muss wem wie lange und in welcher Höhe Unterhalt zahlen ?
  • Wie wird das Vermögen aufgeteilt ?
  • Wer muss in Zukunft eventuelle Schulden zahlen ?
  • Wer darf die Wohnung behalten und wer welche Möbel (Hausrat) ?

Bei der Klärung dieser Fragen stehe ich Ihnen gern zur Seite.

Grundsätzlich kann jeder seine eigenen, auf seine Bedürfnisse zugeschnittenen AGB verwenden. Dabei sind jedoch gesetzliche Vorgaben zu beachten.

Ich kann Ihnen helfen, individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu finden.

Forderungen können außergerichtlichen oder gerichtlich durchgesetzt werden. Vorher muss jedoch geprüft werden, ob die Forderung zu Recht besteht.

Ich begleite Sie vom außergerichtlichen Inkasso über die gerichtliche Durchsetzung bis hin zur Zwangsvollstreckung.

Ruhig bleiben! Auch wenn Sie keine Urheberrechte verletzt haben, kann der Abmahnende eine Einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen.

Hier muss ggf. die Abmahnung zurückgewiesen und eine sog. modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden.

Erbschaftsrechtliche Streitigkeiten werden durch die Rechtsschutzversicherung nicht übernommen.

Viele Versicherer tragen aber die Kosten einer Erstberatung.

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